"Erwartungsgemäß" (i.S.v. prognostisch) kam der Weltsicherheitsrat in seiner Dringlichkeitssitzung zu keinem Ergebnis. In den Nachrichten heißt es, dass Beschlüsse an der Weigerung Russlands (=eine von fünf Veto-Mächten) gescheitert seien.
"Erwartungsgemäß" im Sinne des Völkerrechts bedeutet hingegen, was der Weltsicherheitsrat hätte beschließen sollen. Und das hätte m.E. eine Verurteilung der georgischen Regierung bringen müssen, denn wenn die Berichterstattung zutreffend ist (und Untersuchung braucht es immer), dann hat die georgische Regierung die kriegerische Eskalation durch den Truppeneinsatz in Ossitiens Großstädten begonnen und versuchte die seit Jahren abtrünnige Region in die Rückkehr zu zwingen.
Nun könnte man der Auffassung sein, dass die georgische Regierung ein Recht dazu habe, weil Ossetien keine eigene völkerrechtliche Anerkennung genießt und es sich daraus folglich um eine "innere Angelegenheit" Georgiens handle. Solche Auffassung würde indes verkennen, dass die Ausübung solcher Nationalrechte auf vielfache Weise weltrechtlich limitiert ist, a) durch Menschenrechtskonventionen, b) durch das Selbstjustizverbot der Charata der Vereinten Nationen, wenn daraus Risiken für den Weltfrieden erwachsen.
Wenn Georgien glaubte, zu militärischen Abenteuern der geübten Art berechtigt gewesen zu sein, so hätte die georgische Regierung zur Vermeidung einer Gefährdung des Weltfriedens den Weltsicherheitsrat um Gestattung bitten müssen.
Die georgische Regierung verhielt sich eigenmächtig, weil sie entweder in (typischer) Unkenntnis des Weltrechts ist oder das Überraschungsmoment (aus-)nutzen wollte, "um Fakten zu schaffen". - Beides wäre verurteilungswürdig.
Konsequenz: Der Weltsicherheitsrat soll die georgische Regierung zum sofortigen Rückzug aller zum Einsatz gekommenen Truppenteile aus Ossitien abziehen.
Verurteilung RusslandsRussland hat in Ossitien seit Jahren "Friedenstruppen" stationiert, die den Waffenstillstand zwischen den georgischen Streitkräften und Separatisten überwachen sollen. Die Beobachtung der russischen Haltung gegenüber Georgien lässt jedoch keinen Zweifel zu, dass die russische Regierung in den Streitfragen zwischen georgischer Regierung und Separatisten die Partei der Separatisten ergriffen hat und dadurch den Konflikt permanent schürte.
Auch der Hintergrund für diese russiche Haltung ist unzweideutig den Reden Putins und jahrelang den Stellungnahmen russischer Generalität zu entnehmen: Russland verhält sich gegenüber Georgien feindlich, weil Georgien die NATO-Mitgliedschaft anstrebt und dadurch dem Kreml dem Stützpunkt der russischen Schwarzmeerflotte in Frage stellt.
Eine ausreichende Garantieerklärung aus Tiflis für den Erhalt dieses russischen Stützpunktes fehlt, aber andererseits muss sich die russische Regierung fragen lassen, aus welchen Gründen sie sich ein Recht auf solch einen Stützpunkt anmaßt, denn es sollte der russischen Regierung klar sein, dass sich aus bloßen Interessen noch längst keine Rechte herleiten, ebensowenig aus militärischer Überlegenheit oder aus "historischen Gründen", wenn diese Grüne ebenfalls nur auf militärischen Überlegenheiten resultieren. Zivil ist nur eine Nation, deren Rechtsauffassungen sich auf gleicher Menschenachtung stützen, nicht auf Gewaltpotentiale.
Deshalb soll der Weltsicherheitsrat die russische Georgienpolitik verurteilen und das Mandat für die Stationierung von "Friedenstruppen" entziehen. Das wird zwar Russland an der Fortsetzung seiner Politik nicht hindern, aber mehr Klarheit hinsichtlich der Rechtslage schaffen.
Finale Klarheit ist unter den gegenwärtigen Bedingungen der Vereinten Nationen nicht möglich, da Entschließungen an den Vetorechten scheitern, aber dann muss die Mehrheit im Weltsicherheitsrat zumindest die Bloßstellung des Veto-Missbrauchs gewährleisten.
Verurteilung der Vereinigten Staaten von AmerikaEntgegen den Wünschen Frankreichs, Deutschlands und anderer Staaten, forcierte/forciert die US-Regierung die Aufnahme Georgiens in die NATO, obwohl Russland noch immer am überholten Sicherheitskonzept eines "militärischen Gleichgewichts" festhält.
Da die amtierende US-Regierung ihrerseits eine Sicherheitspolitik betreibt, die militärischer Überlegenheit mehr Bedeutung als dem Völkerrecht zuweist, sollte sie mühelos für die russischerseits vorgebrachten Interessen mehr Verstand aufbieten, dass also Russland zumindest im postsowjetischen Raum die NATO nicht direkt an den Grenzen haben möchte.
Über die Motive der US-Politik im postsowjetischen Raum kann man sich ebenfalls kaum verspekulieren, denn aus zahlreichen Reden, Dokumenten der amtierenden US-Regierung ergibt sich, dass die USA nach einer globalen Machtmonopolstellung streben, die von keiner anderen Macht, auch den Vereinten Nationen nicht, in ihrem Treiben gestoppt werden kann.
Solch Globaldominanz-Ansinnen stößt bei den Verbündeten in der NATO entweder auf Zustimmung, keinen oder derart verhaltenen Widerspruch, dass er schlicht überhört bleibt. Weltweit jedoch ist der Widerspruch immens, insbesondere seitens derjenigen Staaten, die sich dem Risiko einer US-Intervention ausgesetzt sehen. Aber diesen Staaten wird aufgrund ihrer Schurkenpolitik in der übrigen Welt das Gehör verweigert.
Einzug Russland und China, etwas auch Indien nutzen ihre Macht zum hörbaren WIderspruch gegen den us-amerikanischen Weltherrschaftsansinnen. Dieser Widerspruch wird jedoch seitens der USA auf Ebene der Öffentlichkeitsarbeit entweder ignoriert oder auf eine Illegimität bzw. potentielle Aggressivität reduziert wird, als sei der russische oder chinesische Anspruch auf Weltmitgestaltung illegitimer als die us-amerikanische Monopolbeanspruchung.
Konsequenz: Der Weltsicherheitsrat sollte die US-Regierung dazu auffordern, jegliche NATO-Osterweiterung auszusetzen, einschließlich der Waffenlieferungen in postsowjetische Gebiete, solange dazu kein Übereinkommen mit Russland ist.
Verurteilung Deutschlands und anderer NATO-StaatenNebst anderen Regierungen knickte auch die deutsche Regierung (CDU/CSU/SPD) in der Frage Georgiens beantragter NATO-Mitgliedschaft ein und stimmte der US-Regierung darin zu, Georgien die NATO-Mitgliedschaft in Aussicht zu stellen, obwohl Russland ausdrücklich dagegen ist und durch solch Beschluss die Sicherheitspartnerschaft mit Russland unterminiert wird.
Aus selbem Grund ist es falsch, dass die Bundesregierung die US-Pläne zur Stationierung von Raketenabwehrsystemen unterstützt.
Konsequenz: Der Weltsicherheitsrat besteht nicht nur aus den Veto-Mächten und NATO-Staaten, sondern hat mit seinen 15 Mitgliedern ausreichend Verantwortungspotential, um auch die Veto-Mächte sämtlich und die NATO zu kritisieren. Diese Mitglieder sollten die NATO-Osterweiterung unter den Vorbehalt stellen, dass Russland solchen Erweiterungen zustimmt oder selbst NATO-Mitglied geworden ist, damit aus dieser Frage keine Gefährdung des Weltfriedens erwächst, wie es sich im kriegerischen Georgienkonklikt erweist.
Wirtschaftliche AspekteNicht zu unterschätzen sind die wirtschaftlichen Aspekte des Georgienskonflikts, auch wenn die Propaganda aller kriegsbeteiligten und parteiischen Seiten bestrebt ist, von ihren Interessen an Rohstoffen und Rüstungsaufträgen abzulenken, aber es ist nun mal so, dass wenn Georgien NATO-Mitglied wird, jährlich Milliardenaufträge in die NATO-Staaten fließen und dann erst recht nicht mehr in russische Kassen, solange Russland kein NATO-Mitglied ist. Und es ist auch von Relevanz, auf welcher Seite Georgien als Energie-Lieferant und Durchweg marktteilnehmend ist.
Konsequenzen: Die Vereinten Nationen sollten sich auf die Motive des wenngleich aber nicht daran gescheiterten "Völkerbundes" besinnen, die Kriegsgefahr durch Rüstungskontrolle einzudämmen, denn die Konkurrenz um Marktanteile ist für den Frieden in keiner Branche gefährlicher.
Zusammenfassung:1. Die Verurteilung von Mitschuldigen tut der Verurteilung der georgischen Regierungs keinen Abbruch, denn Unrecht rechtfertigt kein Unrecht, schon gar keinen Krieg. Die georgische Regierung soll unverzüglich die Waffen ruhen lassen, die Truppen zurückziehen. Der Regierungschef gehört angeklagt.
2. Was immer der Weltsicherheitsrat zu entschließen fähig sein wird, bleiben seine Mitglieder in der Pflicht ihrer jeweiligen Möglichkeiten.
3. Die Bundesregierung Merkel/Steinmeier soll ein Veto für Georgiens Wunsch nach NATO-Mitgliedschaft ankündigen, denn ein Staat, der sich in verbotener Eigenmacht übt, kann nur ein Risiko für die NATO insgesamt sein.
-markus rabanus- >>
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